Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Mitglieder,
in der nächsten Woche beginnen die Sommerferien, viele von Euch fahren in den Urlaub und die Hallen werden gereinigt.
In den Ferien findet kein Trainingsbetrieb statt.
Am ersten Freitag nach den Ferien wird darüber hinaus die Halle der Grundschule am Dielingsgrund wieder für die Einschulungen am Wochenende vorbereitet, so dass wir auch an diesem Tag noch nicht mit dem Training starten können.
Für die einzelnen Gruppen ergeben sich folgende Eckwerte:
Training dienstags:
Letzter Trainingstag = 05.07.2022
erster Trainingstag = 23.08.2022
Training mittwochs:
Letzter Trainingstag = 06.07.2022
erster Trainingstag = 24.08.2022
Trainings freitags:
Letzter Trainingstag = 01.07.2022
erster Trainingstag = 02.09.2022
Bleibt gesund, erholt Euch gut!
Viele Grüße
Ernst
Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Mitglieder,
da es die Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmen jetzt zulassen, führen wir unsere Mitgliederversammlung für das Jahr 2021 am 20. Mai 2022 in der Sporthalle der Grundschule am Dielingsgrund ab 19.00 Uhr durch. Aus diesem Grund entfallen die Trainingsgruppen, die in diesen Zeitrahmen fallen. Alle anderen betroffenen Trainingsgruppen enden um 18.30 Uhr.
Weitere Informationen entnehmt bitte den Schreiben
Viele Grüße
Ernst
“DEM - Deutsche Einzelmeisterschaften"
Am Samstag und Sonntag, dem 26. und 27. März fanden wieder einmal die DEM, in der Turnhalle der Werner-von-Siemens-Schule in Maintal, statt.
DEM mittlerweile ausgeschrieben:
Deutsche Einzelmeisterschaften im DJJV in den Disziplinen Fighting, Duo und BJJ/ Ne-Waza für die Stilarten Ju-Jutsu, Jiu-Jitsu und Brazilian Jiu-Jitsu 2022 (Erwachsene und U21)
Vom Berliner Ju-Jutsu Verband e.V. gingen fünf Sportler an den Start und konnten sehr gute Ergebnisse erzielen. Zwei von den Fünf sind vom JCL.
Phelan Göhrmann erkämpfte den 1. Platz,
Niels Röglin wurde Vizemeister.
Vom EBJC erzielte Rashid Tairov einen 3. Platz.
Herzliche Glückwünsche zu diesen Erfolgen!
Bericht / Fotos: Kaiser / DJJV
Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Mitglieder, liebe Wartende
im Moment sind alle Kindergruppen ausgelastet, d.h. es besteht ein AUFNAHMESTOPP.
Wir sind bemüht neue Trainingsplätze zu schaffen.
Es soll durch die Neuschaffung einer Kindertrainingsgruppe, sich wieder eine homogene Truppe ergeben.
Deswegen bitte wir alle Eltern ihre Kinder auf eine Warteliste setzen zu lassen, mit Angabe des Jahrgangs.
Der Hauptgrund dafür ist eine Schaffung von etwa gleichaltrigen "Kämpfern".
Als angedachter Termin wäre voraussichtlich, nach Ostern, der Freitag 16:oo Uhr.
Bleibt bitte unserem Sport treu und bleibt gesund!
mit sportlichem Gruß
der Vorstand
Nachrichten 2021
Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Mitglieder,
am Samstag, den 27.11.2021, hätte mit dem Berlin-CUP 2021 der Wettkampf in Berlin wieder starten sollen, viele von Euch hatten sich als Kampfrichter und Helfer für die sportliche Ausrichtung bzw. die Zusatzaufgaben zur Bewältigung des Hygienekonzepts zur Unterstützung gemeldet.
Danke nochmals dafür, ein starkes Zeichen für unseren Sport und unsere Gemeinschaft im Verein!
Stattdessen muss ich Euch diesen aktuellen Stand mitteilen.
Am Freitag fand die Jahreshauptversammlung des Landessportbundes Berlin e.V. statt. Kurz zuvor gab es auch einen sehr intensiven Mailverkehr, in dem die Bezirksämter und der LSB die aktuelle Vorschriftenlage bekannt gaben. An der Mitgliederversammlung nahmen auch Senatsmitglieder und Staatssekretäre sowie neu gewählte Volksvertreter teil. Einhellige Meinung war das Ziel den Sportbetrieb nicht noch einmal einzustellen. Die Wichtigkeit des Sportes wurde allseits erkannt.
Dennoch bestehen Gesundheitsrisiken und die Ausbreitung der Pandemie muss bekämpft und eingedämmt werden. Daraus ergeben sich für jeden von uns Einschränkungen und zusätzliche Belastungen, die die Sportausübung erschweren sowie für das Zeitmanagement und das durch die Gesamtlage angespannte Nervenkostüm.
Mit Gültigkeit des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes und Ende der epidemischen Notlage sowie neuen Änderungen der lokalen Infektionsschutzmaßnahmen, hatte es einige unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben.
Hier nun die für unseren Kontaktsport verbindlichen Regelungen:
Ziel ist es den Sportbetrieb nicht noch einmal einzustellen. Die Wichtigkeit des Sports wurde von allen Institutionen deutlich herausgestellt.
Die Regelungen sind am besten einer Mail des Landessportbundes Berlin zu entnehmen.
Liebe Engagierte des Berliner Sports,
der Berliner Senat hat die 11. Änderung der dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Änderungen treten am Samstag, den 27. November 2021 in Kraft und gelten vorerst bis zum 19. Dezember 2021.
Das Ziel der Verordnung soll weiterhin den beiden Grundgedanken der Pandemiebekämpfung gerecht werden, nämlich dem Schutz des Lebens einerseits und der Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems andererseits.
Was bedeutet das für den Sport? Nachfolgend wollen wir Sie darüber informieren:
Sport in gedeckten Sportanlagen
Die Änderungen betrifft die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, für die ab morgen eine erweiterte 2G-Regelung gilt, sowohl für den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Die Sportausübung (nicht die reine Nutzung eines Umkleidegebäudes) in gedeckten Sportanlagen ist damit nur noch mit einem negativen Testnachweis zusätzlich zum bestehenden Impf- oder Genesenenstatus zulässig. Ausreichend ist ein POC-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des Formulars des Landessportbunds).
Weiterhin benötigen die ihm Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-Jährigen keine zusätzlichen Tests. Die Vorlage des Schülerausweises ist als Nachweis ausreichend. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und die dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, müssen jedoch einen gültigen negativen PCR-Testnachweis führen.
Die Möglichkeit, anstelle einer zusätzlichen Testung die Abstandspflicht umzusetzen, ist ausschließlich auf gedeckten Sportanlagen möglich, in denen nur Sportarten stattfinden, bei denen die Abstände sportartspezifisch ausnahmslos mit Betreten der Umkleiden als auch bei der Sportausübung eingehalten werden können und keinerlei Mischnutzung mit anderen Sportarten stattfinden. Dies betrifft folgende Sportarten: Tennis-Einzel, Reiten, Schieß- und Bogensport.
In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem Berliner Fußball-Verband wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass abseits der Sportausübung in den Betriebsräumen, die nicht der Sportausübung dienen, wie insbesondere Umkleideräume einschließlich der sanitären Anlagen, grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht.
Sport im Freien
Die Sportausübung unter freiem Himmel ist von den Änderungen nicht betroffen. Allerdings gilt für das Betreten von Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) auf der Sportanlage die 2G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) und zusätzlich die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine zusätzliche Testpflicht besteht nicht. Die Mindestabstände sollten möglichst eingehalten werden.
Wir machen uns auch weiterhin dafür stark, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb während der Pandemie abgesichert werden kann und möchten die gesamte Sportfamilie dazu aufrufen, die Impfangebote wahrzunehmen.
In unseren Corona-FAQ‘s halten wir Sie zu allen wesentlichen Punkten auf dem Laufenden.
Mit sportlichen Grüßen
Friedhard Teuffel
Direktor
Daraus folgt für uns, dass
- wir eine lückenlose Anwesenheitsdokumentation führen müssen.
- Kinder unter 6 Jahren ohne Testung zum Personenkreis der 2G-plus-Personen zählen.
- für schulpflichtige Personen bis zum 18.Lebensjahr die Testung in den Schulen anerkannt wird, sie weisen die Schulpflicht durch ihren Schülerausweis nach und zählen zum Personenkreis der 2G-plus-Personen.
- volljährige Personen haben nur Zutritt zur Sportstätte, wenn sie genesen oder vollständig geimpft sind und einen aktuellen Test nachweisen können. Dieser Test muss aktuell und von einer anerkannten Stelle vorgenommen worden sein. Die Möglichkeit der Selbsttestung im Vieraugenprinzip gilt ausschließlich für Trainer!
Hoffen wir, dass
- keine erneute Schließung der Sportstätten erfolgt,
- wir das Virus besiegen
- möglichst bald wieder ein normaler Sportbetrieb möglich ist
- das gewohnte Leben zurückkehrt.
Man kann sich alles wünschen! - Hoffentlich tritt es auch ein!
Bleibt bitte unserem Sport treu und bleibt gesund!
Viele Grüße
Ernst
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
1
|
2
| |||||
8
|
9
| |||||
10
|
11
|
12
|
13
|
14
|
15
|
16
|
17
|
18
|
19
|
20
|
22
|
23
| |
24
|
25
|
26
|
27
|
28
|
nächste Termine
Terminangaben sind unverbindlich.