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Mitgliedsbeitrag

Liebe Mitglieder, liebe Eltern unserer Mitglieder,

die Vorstandsmitglieder vom Judo-Club Lichtenrade stehen weiterhin im engen Kontakt miteinander, natürlich fernmündlich, und beratschlagen unter anderem wie wir unsere Vereinsmitglieder, nach dem Auslaufen der dringend erforderlichen Maßnahmen, wieder schnell zu gemeinsamen Vereinsveranstaltungen zusammen führen können.

Wir möchten auch allen die aktuellen Informationen des LSB und der Verbraucherzentrale mitteilen:

Info vom "Landessportbund"
Mitgliedsbeiträge
Als Vereinsmitglied kann ich meinen Beitrag nicht zurückfordern, wenn kein Training stattfindet. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins steht es ihm grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen. 

Link dazu - Information vom Landessportbund über Mitgliedsbeiträge im Verein

Info der "Verbraucherzentrale"
Muss ich meinen Mitgliedsbeitrag in einem Verein weiter bezahlen?

Ja. Mitglieder haben bei Aussetzung des sonst stattfindenen Angebots von Vereinen keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages, wenn aufgrund des Coronavirus' derzeit das Angebot nicht stattfinden kann. Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein außerordentliches Kündigungsrecht. Denn in der Regel ist der Mitgliedsbeitrag an einen Verein nicht an konkrete Nutzungen gebunden, sondern ist - wie der Name schon sagt - ein "Beitrag für die Mitgliedschaft". Als Mitglieder sind Sie vielmehr Teil des Vereins und nehmen keine Dienstleistung in Anspruch. Der Beitrag stellt also nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern dient dazu, den Vereinszweck zu verwirklichen. Mit den Kosten für ein Fitnessstudio, Flug- oder Konzertticket, die bei Ausfall zu erstatten sind, lässt sich ein Vereinsmitgliedsbeitrag daher nicht vergleichen.

Link dazu - Information von der Verbraucherzentrale über Mitgliedsbeiträge


 

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Terminangaben sind unverbindlich.

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